Betreuung

Entmündigt werden – das gibt es nicht mehr!
 
Die rechtliche Betreuung regelt die rechtliche Vertretung von Menschen, die ihre Interessen nicht mehr alleine vertreten können. Zum Beispiel: eine ältere Dame leidet unter Vergesslichkeit und ist aus Freundlichkeit gerne bereit „hier unten“ Verträge zu unterschreiben. Ein Betreuer kann hier dafür sorgen, dass solche Verträge nur mit seiner Zustimmung wirksam werden.
 
Eine Betreuung wird vom Vormundschaftgericht eingerichtet. Hierzu ist ein – formloser – Antrag notwendig. Diesen Antrag kann jeder stellen. Das Vormundschafts-gericht muss von sich aus die Umstände und die Notwendigkeit einer Betreuung ermitteln. Das Vormundschaftgericht ist im Amtsgericht zu finden!
 
Angehörige kommen bevorzugt als Betreuer in Frage – bei komplizierten Familien-verhältnissen oder unübersichtlichen Vermögensverhältnissen ist meist die Bestellung eines Berufsbetreuers mit ausreichender Erfahrung notwendig. Eine Vollmacht kann eine Betreuung ersetzen!
 
Die gesetzlichen Regelungen können Sie in § 1896 ff BGB nachlesen.
 
Eine Übersicht zu Fragen der Betreuung finden Sie hier.

Sie können eine Betreuungsvollmacht selbst erstellen 
(Quelle Bundesministerium für Justiz)