Sozialhilfe

Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege
 
Die Träger der Sozialhilfe treten ein, wenn die Person mit Pflegebedarf kein ausreichendes Einkommen hat, um die notwendige Pflege zu bezahlen. Die Sozialhilfe, auch als Hilfe zur Pflege bezahlt immer nachrangig, deshalb werden immer andere mögliche Ansprüche geprüft, so etwa der auf Elternunterhalt.
 
Ein Antrag auf Übernahme der Kosten ist notwendig sofort zu stellen. Der Antrag sollte so schnell als möglich gestellt werden. Meist bezahlt der Träger der Sozialhilfe Leistungen nicht, die vor der Antragstellung erbracht worden sind.
 
Zunächst reicht es, den Antrag formlos abzugeben. Der Antrag kann auf der Stadtverwaltung, Bürgerbüro oder der kommunalen Verwaltung abgegeben werden. Dann erhält man einen Stapel Formulare, die korrekt auszufüllen sind.
 
Im Wesentlichen geht es um die Angabe von Einkommen und Vermögen des zu Pflegenden. Hierzu sind Kontoauszüge und Sparbücher vorzulegen.
 
Der Versuch, „im letzten Moment“ noch Geld oder Immobilien den Verwandten zu übertragen, funktioniert eigentlich nicht. Die Angaben zu Einkommen und Vermögen müssen sich zehn Jahre in die Vergangenheit erstrecken.
 
So müsste zum Beipiel eine Geldschenkung vor fünf Jahren rückgängig gemacht werden!
 
Schwierig sind Aufwendungen etwa für Bestattungsvorsorgeverträge, manchmal wird erwartet, dass dieses Geld zum Unterhalt und für die Pflege aufgewendet werden soll.