Heimkosten

Wer ein Heim kennt, der kennt nicht alle Heime. Heime unterscheiden sich im Preis und in den Leistungen, im Raumangebot, in der Atmosphäre, in der Lage und in der Versorgungsqualität oftmals erheblich.

Leistungen
Alten – und Pflegeheime erbringen immer folgende Leistungen zum normalen Pflegesatz:
Unterkunft mit allen Möbeln und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen. Dies schließt auch einen normalen Rollstuhl und weitere pflegerische Hilfsmittel ein.
Alle notwendigen Pflegeleistungen werden ohne weitere Kosten erbracht, deshalb sind keinerlei Zuzahlungen nötig. Zu diesen Pflegleistungen gehören alle Leistungen, die der behandelnde Arzt für die Pflege verordnet. Zum Beispiel gehören Einreibungen, Injektionen oder regelmäßiges Blutdruckmessen zu den normalen Leistungen. Das Waschen der Leibwäsche, die Wäsche der Oberbekleidung, Flach- und Bettwäsche werden gleichfalls durch das Heim erbracht. Das Heim hat auch Flach – und Bettwäsche zu stellen.
Normale Pflegemittel, wie Seife und Zahnpasta gehören zu den verpflichtenden Heimleistungen. Ein normales Betreuungsangebot, wie etwa fast alle Veranstaltungen, die im Haus stattfinden, gehören zum Heimangebot.
Möglich ist, dass besondere Veranstaltungen zur freien Auswahl, wie etwa Konzerte oder Ausflüge mit Eintritt in Parks oder Ähnlichem kostenpflichtig sind.
Hausärzte und Fachärzte können frei gewählt werden. Üblich ist die Mithilfe des Heimes, wenn ein neuer Arzt gesucht werden soll oder muss.
 

Kosten

Der für jeweils ein Heim gültige Pflegesatz besteht aus verschiedenen Kostenblöcken. (Genaueres finden Sie, wenn Sie dem Link folgen.)

Hotelkosten:
Kosten der Unterkunft
Verpflegungskosten
Investitionskosten 

Pflegebedingte Kosten:
Diese sind für jede der drei (fünf) Pflegestufen unterschiedlich hoch.

Zusätzliche Leistungen:
Einzelne Heime bieten gegen Entgelt zusätzliche Leistungen an. Diese dürfen jedoch nicht zu den normalen Leistungen, zu denen der Betreiber eines Heimes verpflichtet ist, gehören. Dazu könnte etwa Telefongebühren oder die Kosten für Friseur oder Fußpflege gehören.

Hilfe bei der Finanzierung:

Die Familie muss im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung dei Heimkosten mit übernehmen. Allerdings gibt es hier Grenzen der Zumutbarkeit – niemand darf durch die Unterhaltsverpflichtung selbst in Bedrängnis oder Not geraten.