Erste Schritte

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Was tun?

Erläuterung

1.Schritt Schriftlich und formlos eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragen Die Pflegekasse hat in der Regel die selbe Anschrift wie die Krankenkasse. Beispiel: Krankenkasse AOK, dann ist an die selbe Adresse Pflegekasse AOK zu schreiben. Bitte nicht aufschieben: Das Datum des Antrages ist für die Leistungen (Geld) wichtig, die Formulierung nicht!

2.Schritt

Klären, wer den Menschen mit dem Pflegebedarf rechtlich vertreten kann. 1. Möglichkeit: der Pflegebedürftige kann sich selbst vertreten – keine weitere Regelung notwendig2. Möglichkeit: Es liegt eine Vollmacht vor – Prüfung in wie weit die Vollmacht alles Notwendige abdecken kann.3. Möglichkeit: Es liegt keine Vollmacht vor, die zu pflegende Person kann sich aber dazu gut äußern – Vollmacht entsprechend des Bedarfes aufsetzen. Hier kann eine notarielle Vollmacht (mit Beratung) sinnvoll sein.4. Möglichkeit: Eine Vollmacht liegt nicht vor, die zu Pflegende kann sich nicht äußern – eine Betreuung ist formlos beim zuständigen Amtsgericht (am Ort oder nächste Stadt mit Amtsgericht) zu beantragen

4.Schritt

Klärung der Prognose Ist zu erwarten, dass der Pflegebedarf weiter so bestehen oder sogar zunehmen wird?

Aussagen hierzu erhalten Sie über: behandelnde Ärzte, die Sie eventuell deutlich befragen müssen, (auch Ärzte können sich irren!). Weiter können Pflegende im Krankenhaus, von der ambulanten Pflege etc. Aussagen machen (Auch hier können Aussagen schwierig zu bewerten sein). Beobachten Sie selbst möglichst sachlich die Veränderungen im Zustand: gibt es deutliche Verbesserungen im Befinden, bei der Orientierung, bei Handgriffen, beim Gehen etc. oder bleibt der Zustand wie er ist?

5.Schritt

Klärung: Wobei und wann wird Hilfe benötigt? Hilfe bei der Körperpflege: Waschen, Anziehen und Besuch des WC sollten jeweils genau im Bedarf erforscht werden. Kann die Betroffene alleine in einer Wohnung sein – was wird befürchtet? Zu welchen Zeiten sind die Hilfestellungen zu erbringen – etwa auch in der Nacht?

6.Schritt

Entscheidungen zur richtigen Versorgungsform treffen In der eigenen Wohnung bleiben zu können, ist das zunächst nicht hinterfragte Ziel der zu planenden Maßnahmen. Aus der Klärung in Schritt 4 und 5 sollte sich ergeben, ob dies realistisch möglich ist. Immer ist es ein Frage vom Geld, das aufgebracht werden kann. Prinzipiell kann beinahe jeder Pflegeumfang in der eigenen Wohnung erbracht werden – das geht hin bis zu einer Rund – um die Uhr Betreuung. Im Normalfall wird bei hohem Risiko (etwa hohe Sturzgefahr, Krampfanfälle) die Suche nach einem geeigneten Heimplatz notwendig.

7.Schritt

Einen Pflegedienst finden Sehr einfach bei:www.pflegelotse.de oder www.pflege-navigator.deAnsonsten fragen Sie Ihre Krankenkasse (auch telefonisch)

8.Schritt

Qualität Pflegedienst beurteilen Wer führt das Informationsgespräch?- bei Pflegediensten, die ihre Arbeit wichtig nehmen kommt der Chef selbst!Der Pflegedienst muss einen Vertrag mit der Kranken – und der Pflegekasse haben.Es sollten mindestens acht examinierte Vollzeitkräfte angestellt sein, um eine umfassende Versorgung (auch in Urlaubszeiten)zu gewährleisten.Werden eine klare, nachvollziehbare Pflegeplanung und ein Kostenvoranschlag vorgelegt?Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar? Wichtig ist nachts!

Es muss ein schriftlicher Pflegevertrag geschlossen werden – Sie müssen vorher ein Exemplar zur Prüfung erhalten!

Fragen Sie Nachbarn und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit dem Pflegedienst .

9.Schritt

Betreutes Wohnen finden Betreutes Wohnen ist in der Regel ein Immobilienangebot. Häufig ist es erheblich teurer, als vergleichbare Wohnungen ohne diesen Titel. Die gewichtigsten Unterschiede liegen in der Betreuung und in den Preisen. Immobilienbörsen im Internet können schnell einen Überblick bieten. Da die betreuten Wohnungen meist als Kapitalanlage konzipiert sind, sind Makler, Banken und Sparkassen nur zu gern bereit, die Suche nach einer geeigneten Wohnung zu unterstützen. Meist bieten auch größere Träger von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten das betreute Wohnen an.

10.Schritt

Qualität des Betreuten Wohnens In der Wohnung dürfen keine Schwellen, Stufen oder ähnliches vorhanden sein: dies gilt auch für die Dusche. Sicher geeignet ist die Wohnung, wenn sie der Din Norm „behindertengerecht“ entspricht. Die Vorschrift „behindertenfreundlich“ ist verhältnismäßig wenig anspruchsvoll. .Notrufeinrichtungen: Schalter, Knopf oder Zugseil sollten auf jeden Fall in Bad und Toilette vorinstalliert sein.Ein Ansprechpartner muss zumindest unter der Woche täglich erreichbar sein. Wer für den Notruf in der Nacht und an Feiertagen zuständig ist und dann tatsächlich auch erreichbar sollte in diesen Zeiten vorher nachgeprüft werden!Versuchen Sie mit den derzeitigen Bewohnern (oder deren Angehörigen) ins Gespräch zu kommen – so finden Sie schneller die möglicherweise vorliegenden Probleme.

11.Schritt

Heimplatz finden Wie bei ambulanten Diensten:www.pflege-lotse.de oder www.pflege-navigator.de und anchfrage bei der Krankenkasse. Wenn genügend Zeit bleibt, so besuchen Sie die verschiedenen Heime als normale Besucher (ohne Anmeldung) und unterhalten sich mit den Menschen im Heim.

12.Schritt

Qualität von Heimen beurteilen Alles, was Sie von Hotels kennen, können Sie auch als Maßstab für ein Pflegeheim ansetzen: Ambiente, Sauberkeit, Freundlichkeit der Mitarbeiter, Helligkeit und so fort.Vertrauen Sie auch Ihrer Nase und ihrem Gefühl!Die MdK – Beurteilung ist immer zugänglich und zeigt – im Vergleich – die Qualität des Heimes.Wenn Sie mit Heimleitung und Pflegenden im Heim sprechen: Werden Sie ernst genommen? Werden Ihre Anliegen korrekt bearbeitet? Nimmt man sich Zeit für ein Gespräch? Werden die Probleme des zu Pflegenden aufgenommen? Aber auch wichtig: Wird auch erforscht, was der zu Pflegende alles noch kann?